26.08.2020

Bewerbungsaufruf Projektförderung als "Modellkommune Deradikalisierung (MoDeRad)“

BMI fördert den Einsatz von Kommunen gegen Extremismus / Bewerbungsfrist ist der 25.09.2020

Menschen vernetzen sich.Vernetzung © Pixabay
Im Rahmen der BMI-Förderung "Modellkommune Deradikalisierung (MoDeRad)" können sich ab sofort Kommunen mit ihren Vorhaben zur kommunalen Deradikalisierungsarbeit gegen jedwede Form von Extremismus bewerben. Der Förderzeitraum dauert neun bis zwölf Monate und beginnt nach Auswahl der Modellkommunen voraussichtlich Anfang Dezember 2020. Die Förderhöhe beträgt zwischen 30 000 und 100 000 Euro pro geförderter Kommune.

Was ist geplant?
Gefördert werden Projekte, die die bestehende kommunale Deradikalisierungsarbeit ergänzen und/oder weiterentwickeln. „Deradikalisierung“ bezieht sich hierbei auf die sog. indizierte/tertiäre Prävention, bzw. Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit. Die Projekte müssen innerhalb des beantragten Förderzeitraums abgeschlossen werden und können sich gegen jedwede Form von Extremismus wenden. Eine Förderung bereits bestehender Maßnahmen ist nicht möglich.

Die Projekte sollen insbesondere dazu dienen, auf kommunaler Ebene
  • neue methodisch-theoretische Ansätze im Umgang mit radikalisierten Personen und
  • deren Umfeld in der Praxis zu erproben,
  • den Zugang zu radikalisierten Personen zu verbessern,
  • den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden sowie mit etwaigen
  • zivilgesellschaftlichen Partnern – auch auf der Landesebene – auszubauen und effektiver zu gestalten,
  • bisher nicht beteiligte Akteure in die lokale Deradikalisierungsarbeit einzubinden,
  • thematische Schwerpunkte vor Ort zu bearbeiten,
  • weitere geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Deradikalisierungsarbeit umzusetzen.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kommunen bundesweit. Voraussetzungen sind
  • der Wunsch der Kommunen, ihre kommunale Deradikalisierungsarbeit fortzuentwickeln bzw. aufzubauen, sowie
  • die Bereitschaft, sich mit anderen Kommunen hierzu zu vernetzen und über Herausforderungen und Lösungsstrategien untereinander, mit dem Fachbeirat und mit dem BMI in Austausch zu treten.

Die Kommunen können unterschiedlich erfahren und fortgeschritten in der Deradikalisierungsarbeit sein. Das heißt, es können sich sowohl Kommunen bewerben, die bereits in größerem Umfang erfolgreich Maßnahmen durchführen, als auch solche, die bisher in geringem Umfang in der Deradikalisierungsarbeit aktiv sind. Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Partner und/oder Finanzierung von Personalstellen ist prinzipiell möglich.

Wie können sich Kommunen bewerben?
Das Bewerbungsverfahren hat zwei Phasen: In der ersten Bewerbungsphase können interessierte Kommunen unter Nutzung des Bewerbungsbogens ihr Interesse an der Teilnahme bekunden und ihre Projektidee skizzieren. Auf Basis der eingegangenen Bewerbungen prüft das BMI, welche Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung geeignet sind. Diese Kommunen werden im Anschluss aufgefordert, ein detailliertes Konzept einzureichen und ergänzende Angaben im Bewerbungsbogen zu machen. Das BMI trifft die letztendliche Förderauswahl auf Grundlage der Stellungnahmen des Fachbeirats.

Das BMI wählt abhängig von der Höhe der jeweils beantragten Mittel bis zu sechs Kommunen aus. Das gesamte Fördervolumen für alle Modellkommunen liegt bei insgesamt 400 000 Euro. Interessierte Kommunen können sich bis zum 25.09.2020 bewerben. Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie auch auf Interner Linkbmi.bund.de/moderad.