27.08.2013

Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und für Opfer terroristischer Straftaten

Es zählt zu den zentralen Aufgaben des Staates, die Freiheit des Einzelnen vor Extremismen jeder Art zu schützen und zu verteidigen. Der Deutsche Bundestag stellt aus diesem Grunde jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe eine Härteleistung als Soforthilfe zugesprochen werden kann. Die Härteleistungen sind eine Geste der Solidarität, die unsere Gesellschaft mit den Opfern verbindet; zugleich bringen sie die gesellschaftliche Ächtung zum Ausdruck, der die verübten Taten begegnen. Auch Opfer von terroristischen Straftaten können Härteleistungen erhalten; deren Gewährung ist Teil der vielfältigen Maßnahmen zur Bekämpfung, Ächtung und Verhinderung solcher Taten. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz.

Mehr zu diesem wichtigen Thema erfahren Sie in einem Interview des Bündnisses für Demokratie und Toleranz mit dem Präsidenten des Bundesamts für Justiz, Herrn Heinz-Josef Friehe, das Sie hier ansehen bzw. Interner Linklesen können:

Teil 1





Teil 2








Weitere Informationen zu Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und für Opfer terroristischer Straftaten erhalten Sie auf der Internetseite Interner Linkwww.bundesjustizamt.de/opferhilfe. Dort finden Sie auch die vom Bundesamt für Justiz bereitgestellten Antragsformulare.