10.12.2009

Russische Delegation folgt Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung

BfDT im Gespräch

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Logo: Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT)Logo: Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT)
Am 2. Dezember 2009 traf Dr. Gregor Rosenthal, der Geschäftsführer des Bündnisses für Demokratie und Toleranz (BfDT) auf eine russische Delegation, um gemeinsam rechtliche Aspekte der Toleranz- und Demokratieförderung zu diskutieren. 10 russische Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsmitglieder waren der Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) nach Berlin gefolgt. Eine Woche lang besuchten sie Vorträge, Diskussionsrunden und bedeutende Orte. Ziel war es, durch den Wissenstransfer mit verschiedenen politischen Akteuren die Kenntnisse der Rechtsexperten auf dem Gebiet der Extremismusbekämpfung zu stärken. Unter anderem nahm auch Boris Pustyntsev, Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Citizens’ Watch, daran teil.

In Russland ist Ausländerfeindlichkeit ein wachsendes Problem, das nicht nur von Menschenrechtsorganisationen zur Sprache gebracht wird. Auch offizielle Stellen sind hier immer stärker gefordert. Bei ihrem Besuch wollten sich die Delegationsteilnehmer daher umfassend informieren, um unterschiedliche Lösungsansätze im Bereich der Prävention kennenzulernen.

Auch beim Gespräch zwischen Rosenthal und den Rechtsexperten im Jakob-Kaiser-Haus in Berlin ging es vor allem darum, vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu profitieren. Rosenthal stellte in einem Vortrag das BfDT vor, erläuterte dessen Aufgaben, die Entstehungsgeschichte und Arbeitsweisen. Der inhaltliche Schwerpunkt lag dabei auf dem Bereich „politischer Extremismus“. Interessant war für die russischen Gäste besonders die Rolle des BfDT als Berater und Ansprechpartner für Kommunen und Städte, da in Russland eine vergleichbare Organisation bisher nicht existiert. Auch zu den Strategien zur Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Kräften wurden viele Informationen nachgefragt.

Die anschließende intensive Diskussion drehte sich vor allem um die Fragestellung, ob und wie das BfDT auch mitgestaltend gesetzgeberisch aktiv werden kann. Das ist vor allem mittelbar bei der Diskussion und Meinungsbildung über den BfDT-Beirat möglich, in dem alle im deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen mit jeweils einem Mitglied vertreten sind. Aber auch wo Länder oder Kommunen als Gesetzgeber tätig sind, kann das BfDT seine Erfahrungen und Positionen in die politische Diskussion einbringen. „Die Bedürfnisse und Weiterentwicklungen, die sich aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich ergeben, versuchen wir in die Politik hineinzutragen“, sagte Rosenthal im Gespräch mit der Delegation. Unter anderem im Fall der Stadt Wunsiedel habe man diesen Prozess erfolgreich begleiten können. Die Bürger der Stadt hatten auf Vermittlung des BfDT die Gelegenheit zu einem Vortrag im Innenausschuss des Bundestages. Dieser unmittelbare Eindruck der Situation in Wunsiedel bis zum Jahre 2003 hat die Neugestaltung des Versammlungsrechts nach § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) maßgeblich mitunterstützt, die kürzlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. „Das ist für die engagierten Demokraten vor Ort ein sensationeller Erfolg“, erklärte Rosenthal, „der auch viel Motivation für eine Fortsetzung des kreativen zivilgesellschaftlichen Engagements gibt“. Eine Zusammenarbeit mit dem BfDT sei letztlich auch deshalb interessant, weil Akteure so die Möglichkeit haben, ihr Anliegen in den politischen Diskurs „ einzuspeisen „. Diese Stellung des BfDT am Schnittpunkt zwischen Zivilgesellschaft und staatlichem Bereich interessierte die russischen Gäste besonders stark. Aber auch weitere Grundlagen und Möglichkeiten der Präventionsarbeit wurden diskutiert. „Ich freue mich sehr über Ihr großes Interesse an unserer im nächsten Jahr den 10.Geburtstag feiernden, besonderen Institution“, sagte Rosenthal abschließend.



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