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„RECHT GEGEN RECHTS: Wie kann man juristisch gegen Rassismus kämpfen?“
Rechtsextreme in Deutschland haben dazugelernt. Sie nutzen heute verstärkt die Mittel des Rechts, auch des parlamentarischen Systems, um ihre demokratiefeindlichen Ziele zu erreichen – und dies so geschickt wie lange nicht. So muss auch die Gegenwehr dringend wacher und kundiger werden. Das ist der Ansatz des Projekts „RECHT GEGEN RECHTS“, unterstützt von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: Juristinnen und Juristen dokumentieren, wie erfolgreich der Rechtsstaat den Rechtsextremen entgegentritt – und wo er aber auch versagt oder gar die Demokratiefeinde ermutigt.
Einer der Herausgeber des „RECHT GEGEN RECHTS“-Reports 2022, der Jurist und Journalist Ronen Steinke, stellt am 5. Mai die Frage: Wie kann man juristisch gegen Rassismus kämpfen?
Es diskutieren:
- Anna Katharina Mangold, Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Universität Flensburg und eine der profiliertesten jungen Stimmen im Verfassungsrecht
- Konstantin Kuhle, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Deutschen Bundestag, Jurist und Innenpolitiker
Weitere Informationen und Anmeldung unter:

Datum: | 05.05.2022, 18:00 bis 05.05.2022, 19:00 |
Veranstaltungsort: | Online |
Internet: | https://www.freiheit.org/de |
Veranstalter: | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit // Länderbüro Niedersachsen/Bremen |
Kontaktdaten: | anika.stuenkel@freiheit.org |