14.12.2021

Erklärung zur Barrierefreiheit für buendnis-toleranz.de

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain buendnis-toleranz.de veröffentlichte Internetseite des „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ (BfDT) in der Bundeszentrale für politische Bildung.

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz ist bemüht, die Internetseite buendnis-toleranz.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Interner LinkBehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Interner LinkBarrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen



Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website buendnis-toleranz.de erfüllt diese Anforderungen derzeit nur teilweise. Diese Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Um bestehende Barrieren zu beseitigen, befindet sich unsere Website in einer umfassenden Anpassung an die geforderten Standards zur Barrierefreiheit. Diese wird voraussichtlich bis Frühjahr 202 abgeschlossen sein. Wir versuchen dabei, alle Anforderungen der BITV und der Interner LinkWeb Content Accessibility Guidelines (WCAG) bestmöglich zu berücksichtigen und umzusetzen.

Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt im Anschluss an die Anpassungen der Website. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird dann an dieser Stelle aktualisiert.

Diese Erklärung wurde am 13.01.2022 erstellt.

Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?



Beispiele für Inhalte oder Bereiche, die derzeit nicht vollständig barrierefrei sind:
  • PDF-Downloads: Unser Angebot an barrierefreien PDF wird künftig aufgebaut. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein. Wir bemühen uns, diese zu ersetzen.
  • Videos: Wir bemühen uns, bei neu veröffentlichten Videos Untertitel anzubieten oder diese nachzureichen. Insbesondere bei älteren Videos und Lizenzankäufen können Untertitel nicht verfügbar sein. Zudem bemühen wir uns, unser Angebot an audiovisuellen Inhalten mit anderen barrierefreien Formaten (Untertitel, Audiodeskription, Gebärdensprache) zu erweitern.
  • Bilder: Bilder werden auf buendnis-toleranz.de mit Alternativtexten erstellt. Nicht alle entsprechen voraussichtlich den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
  • Inhalte, die wir von Dritten einbinden (z.B. Social Media): Bei einigen eingebundenen Inhalten hat das BfDT keinen Einfluss, ob diese technisch und inhaltlich barrierefrei sind. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte einzubinden, die diese Anforderungen erfüllen.

Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback



Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie dafür die auf dieser Seite angegebenen Interner LinkKontaktmöglichkeiten.

Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.

Schlichtungsverfahren



Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Interner Linkwww.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.