Kristina Köhler, Mitglied des Bundestages, Innenpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Extremismusfragen, Mitglied im Beirat des BfDT
Der politische Extremismus lehnt den demokratischen Verfassungsstaat ab und arbeitet an der Beseitigung wesentlicher Verfassungsprinzipien. Er ist nicht notwendigerweise auch gewalttätig. Setzt er Gewalt systematisch zur Erreichung seiner Ziele ein, spricht man von Terrorismus. Viele Gruppen bewegen sich jedoch zumindest vordergründig im Rahmen der Legalität, und versuchen, den demokratischen Verfassungsstaat gewaltlos „von Innen heraus" zu beseitigen. Dies nennt man den legalistischen Extremismus. Legalistische Gruppen engagieren sich besonders in der Jugendarbeit, oder versuchen, über politische Einflussnahme die Deutungshoheit über gesellschaftliche Debatten zu gewinnen. Hinsichtlich der politischen Zielsetzung unterscheidet man gemeinhin zwischen dem Rechts - und dem Linksextremismus sowie dem religiösen Fundamentalismus, insbesondere dem Islamismus. Keine dieser Varianten ist jedoch in sich homogen, jedoch neigen alle zum Totalitarismus.
Rechtsextremistischen Gruppen oder Parteien lehnen den demokratischen Verfassungsstaat mit seinen Freiheits- und Menschenrechten ab, und wollen an seiner Stelle eine autoritär geführte und rassistisch strukturierte „Volksgemeinschaft" setzen. Sie sind nationalistisch, rassistisch und somit auch fremdenfeindlich und antisemitisch geprägt. Für sie ist weder die Menschenwürde unantastbar, noch anerkennen sie das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes. Der gewalttätige Rechtsextremismus entlädt sich dem entsprechend oftmals in Gewalt gegen Minderheiten und politisch Andersdenkende.
Linksextremistische Gruppen oder Parteien kämpfen für ein sozialistisches bzw. kommunistisches System oder eine "herrschaftsfreie" Gesellschaft, in dem u.a. wesentliche Teile der Freiheits- und Menschenrechte, die Gewaltenteilung und das Mehrparteienprinzip ausgeschaltet sind. Dementsprechend diffamieren sie unsere Staats- und Gesellschaftsordnung als von „Rassismus und Faschismus geprägten Kapitalismus". Gewalt entlädt sich deshalb vor allem gegen Repräsentanten des Staates, insbesondere gegen Polizisten, oder gegen politische Andersdenkende.
Islamistische Gruppen und Vereine stellen ihre Interpretation des Islam, insbesondere des islamischen Rechts der Schari'a, über die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die darin verbürgten Menschenrechte. Sie lehnen daher eine Trennung von Staat und Religion ab. Der Islamismus manifestiert sich nicht nur in Form des Terrorismus, sondern vor allem auch in dem Versuch der Herstellung einer Binnengesellschaft, in der die Freiheits- und Gleichheitsrechte - insbesondere von Frauen und Andersgläubigen (darunter sind auch andersgläubige Muslime zu verstehen) - der Scharia untergeordnet werden, was oftmals auch zu Gewalttätigkeiten führt.
Gabriele Fograscher, Mitglied des Deutschen Bundestags, Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Mitglied im Beirat des BfDT
Grundsätzlich versteht man unter Extremismus eine antidemokratische Haltung, die die Überwindung der modernen Demokratie zum Ziel hat. Wesentliche Inhalte moderner Demokratien wie Gewaltentrennung, das Grundgesetz oder die friedliche Koexistenz von Staaten im internationalen Verbund sollen überwunden werden.
Der inhaltliche Schwerpunkt des rechtsextremen Staatsverständnisses liegt auf dem Wohl des Volkes, wobei die Volkszugehörigkeit in der Regel rassistisch definiert wird. Der Wille des Einzelnen wird dem untergeordnet. Begründet wird dies durch Rassenlehre und völkischem Nationalismus, der durch die Ideologie der Ungleichwertigkeit der Menschen gekennzeichnet ist.
Volkssouveränität wird durch eine straff durchorganisierte Zentralgewalt (Führerprinzip) ersetzt. Mehrere Langzeitstudien (z.B. Friedrich-Ebert-Stiftung) belegen, dass rechtsextreme Einstellungen nicht nur in Randgruppen sondern auch in der Mitte der Gesellschaft Zustimmung finden.
Wahlerfolge rechtsextremer Parteien, Nazi-Aufmärsche und Gewalt gegen Ausländer und Minderheiten fordern ein entschiedenes Vorgehen aller gesellschaftlichen demokratischen Kräfte.
Im Bereich Extremismus war das BfDT bisher umfangreich als Ansprechpartner und Impuls-geber für Initiativen tätig; dabei engagierten sich diese Organisationen zwar weit überwiegend „gegen Rechtsextremismus; gleichzeitig war jedoch inhaltlicher Konsens v. a. der in diesem Bereich tätigen Bündnisse die Ablehnung jeglicher Form von Extremismus.
In zahlreichen Fällen haben wir auf Anfragen unterschiedlichster Art, von Einzelpersonen, von Initiativen und Verbänden Hilfen gegeben, von der Vermittlung von geeigneten Koopera-tionspartnern über fachliche Beratung und Unterstützung bei der Organisierung von Veran-staltungen bis hin zu finanziellen Zuwendungen (in Einzelfällen). Impulse haben wir durch die Stärkung wichtiger vorbildlicher Initiativen gegeben, insbesondere lokaler Bündnisse, durch die Auszeichnung als Preisträger im Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz"; die mit der Auszeichnung verbundene Anerkennung stellte oft eine wichtige Rückendeckung dar. Zudem geben wir Anregungen für neue Projekte, indem wir durch unsere Öffentlich-keitsarbeit (durch Broschüren, durch die - nun stark verbesserte - Präsentation auf unserer Homepage sowie durch die öffentlichen Auszeichnungen) das Nachahmbare solcher Preisträ-ger herausstreichen. Bei bestimmten Schlüsselereignissen sowie bei Praxisproblemen mit ü-berregionaler Bedeutung haben wir wichtige Unterstützung geleistet: für das erste steht der Dauerkonflikt um die versuchte - und verhinderte - öffentliche Inbesitznahme der bayeri-schen Stadt Wunsiedel durch alljährliche „Heß-Aufmärsche" der rechtsextremen Szene, für das zweite unsere Kommunaltagung „Praxisorientierter Umgang mit rechtsextremistischen Aktivitäten".
Im Rahmen der inhaltlichen Weiterentwicklung baut das BfDT seine Aktivitäten gegen Linksextremismus und Islamismus aus. In diesen Themenbereichen geht es zunächst um die Identifizierung potentieller zivilgesellschaftlicher Ansprechpartner und die Entwicklung ge-eigneter Projektformate. Als Leitlinie für die Zusammenarbeit und die inhaltliche Ausrichtung zukünftiger Projekte gilt für uns die Ablehnung von Gewalt und die Anerkennung von Men-schenrechten. Bisher gab es seitens des BfDT nur vereinzelte Aktivitäten im Bereich Islamis-mus, so z. B. bezüglich der Demonstrationen gegen den sog. Al Quds-Tag.
Engagement gegen Extremismus und Einsatz für Demokratie lassen sich nicht voneinander trennen. Das tägliche Eintreten für die grundlegenden demokratischen Werte ist Prävention gegen Extremismus.
In diesem Sinne kann ich mich gegen Extremismus engagieren in der Familie - mit dem, was ich Kindern vermittle, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, überall; besondere Möglichkeiten - und auch Verantwortung - haben diejenigen, die meinungsbildend wirken: Pädagogen, Medienschaffende, Verantwortliche in Vereinen und Unternehmen usw. Das betreffende Engagement bezieht sich dabei nicht nur auf die politische Ordnung, genauso auf die Rechte jedes Einzelnen, letztlich begründet im Art. 1 des Grundgesetzes (Menschenwür-de). Nach den Untersuchungen der Forschergruppe um Prof. Heitmeyer (Bielefeld) zur sog. „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit" sind abwertende Einstellungen grundsätzlicher Art gegenüber anderen Menschen oder Gruppen weit verbreitet. Solche Sichtweisen zu hinter-fragen, gegen entsprechend verdichtete Vorurteile argumentativ anzugehen, ist als Engage-ment jedes Einzelnen wichtig, denn an solchen Einstellungen knüpfen extremistische Ideolo-gien an, die vielfach von einem Menschenbild der Ungleichwertigkeit ausgehen.
Bei Interventionen gegenüber organisierten extremen Gruppen in der Öffentlichkeit ist man jedoch als Einzelner schnell überfordert, weshalb der Zusammenschluss, ggf. auch nur für einzelne Aktionen, mit Gleichgesinnten notwendig ist. Inzwischen existieren v. a. im Bereich gegen Rechtsextremismus in ganz Deutschland lokale Gruppen, die an einzelnen Projekten arbeiten, oder lokale Bündnisse, die umfassend tätig sind. Diese lassen sich z. T. über unsere Homepage (Initiativen-Datenbank), z. T. über landesweite zivilgesellschaftliche Netzwerke erschließen. Die Schwerpunkte des Engagements gegen verschiedene Extremismusformen unterscheiden sich; in der Auseinandersetzung mit Islamismus etwa ist das Eintreten für die universelle Geltung der Menschenrechte der wichtigste Ansatzpunkt.
Ferner sollte man sich, da man es in der öffentlichen Debatte oft mit geschulten Kadern zu tun hat, möglichst für die inhaltliche Auseinandersetzung qualifizieren. Hierfür gibt es inzwischen zahlreiche Bildungsangebote, insbesondere von Stiftungen und verschiedenen Bildungsträ-gern, aber auch von zivilgesellschaftlichen Netzwerken. Bei allen Aktivitäten in der Öffent-lichkeit gegen Extremismus ist Zivilcourage gefordert, um diesen Gruppen Grenzen zu set-zen - im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze.